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   VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096   

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VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096 (https://dejure.org/2012,17430)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096 (https://dejure.org/2012,17430)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - Au 7 K 12.30096 (https://dejure.org/2012,17430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Klage offensichtlich unbegründet: - Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht, - keine Rückkehrgefährdung; keine Abschiebungsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96).

    Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zu Grunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylVfG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgeblich (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186

    Nigeria; Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht: - Mitglied der Gruppe MEND; keine

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzt voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VGH Bayern, 16.01.2002 - 25 ZB 02.30003
    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Zwar trifft den Asylbewerber keine Beweisführungspflicht hinsichtlich seines Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein (siehe BVerwG vom 29.6.1999 NVwZ 2000, 81; BayVGH vom 16.1.2002 Az. 25 ZB 02.30003; BayVGH vom 2.4.2001 Az. 19 ZB 00.32067).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (s. BVerfG vom 7.12.1992 InfAuslR 1993, 105/107).
  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96

    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet wegen widersprüchlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 25 A 361/98

    Asylbewerber; Glaubwürdigkeit; Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    a.) Die Glaubwürdigkeit des Klägers wird bereits durch die unwahren Angaben zu seiner Einreise erschüttert (dazu OVG NRW vom 3.12.1998 - 25 A 361/98.A).
  • VGH Bayern, 19.02.1998 - 27 B 96.34202

    Darlegung und Nachweis der Einreise auf dem Luftweg als Voraussetzung für ein

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Ob der Asylbewerber auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist ist, beurteilt das Gericht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (siehe Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 108 RdNr. 5; BayVGH vom 19.2.1998 Az. 27 B 96.34202).
  • VGH Bayern, 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067
    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Zwar trifft den Asylbewerber keine Beweisführungspflicht hinsichtlich seines Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein (siehe BVerwG vom 29.6.1999 NVwZ 2000, 81; BayVGH vom 16.1.2002 Az. 25 ZB 02.30003; BayVGH vom 2.4.2001 Az. 19 ZB 00.32067).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096
    Eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet kommt insbesondere in Frage, wenn sich das Vorbringen des Asylsuchenden hinsichtlich der von ihm geltend gemachten individuellen Vorfluchtgründe als insgesamt unglaubhaft erweist oder die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den erforderlichen Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht und ohne Weiteres feststeht, dass für die selbstständig zu beurteilenden Nachfluchtgründe Gleiches gilt (s. BVerfG vom 3.9.1996 BayVBl. 1997, 13).
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